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Das müssen Sie beachten

Nach der Beerdigung

Wichtige Informationen:

Mit unserer Meldung des jeweiligen Sterbefalls bei dem zuständigen Standesamt oder dem Standesamtsverband wird automatisch die Krankenkassa und die Pensionsversicherung des Verstorbenen abgemeldet. Die Original Sterbeurkunde erhalten Sie von uns, ebenso die notwendigen Kopien, die Sie für verschiedene Zwecke benötigen werden.

Es gibt also nach der Beerdigung noch einige Dinge, die Sie als Angehörige beachten und erledigt werden müssen.

    Verlassenschaftsabhandlung

    Der Auftraggeber der Beerdigung wird vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen. Die Kopie der Sterbeurkunde, Rechnungen, Vermögensnachweise und soweit vorhanden, Testament bzw. letztwillige Verfügung müssen mitgebracht werden.

    Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen

    müssen bei der entsprechenden Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden. Hierfür benötigen Sie:

    • Kopie der Sterbeurkunde
    • Personaldokumente beider Ehegatten
    • Pensionsbescheide
    • Ev. Nachweis über sie Versicherungszeiten

    Versicherungen

    Zur Behebung der fälligen Lebens- oder Sterbeversicherungssummen müssen der Versicherungsgesellschaft folgende Dokumente vorgelegt werden:

    • Kopie der Sterbeurkunde
    • Original Sterbeurkunde nur bei eine Lebensversicherung notwendig
    • Versicherungspolizze
    • Bestätigung der letzten Beitragszahlung
    • Eigener Ausweis
    • Polizzen, die auf eine namentlich genannte „begünstigte Person“ lauten, können nur von dieser eingelöst werden.

    Bestehende Verträge

    Auf den Namen des Verstorbenen abgeschlossene Verträge und Verpflichtungen müssen gelöst oder geändert werden, z. B.:

    • Miet- Pachtverträge
    • Daueraufträge
    • Versicherungen
    • Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Telefonbucheintragungen
    • Verpflichtende Verträge
    • Privatverträge…
    • Digitale Konten ...