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Den Abschied gestalten

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die mit religiösen oder weltlichen Riten verbundene Übergabe eines/einer Verstorbenen an das Feuer.

Bei der Durchführung einer Feuerbestattung besteht die Möglichkeit zweier, unterschiedlicher Abläufe:

Die erste Variante sieht vor, dass nach Eintritt des Todes direkt die Einäscherung erfolgt und danach ein Begräbnis mit der aufgebahrten Urne und einem geistlichem Beistand oder einem Trauerredner stattfindet.

Bei der zweiten Variante wird vor der Einäscherung des Verstorbenen/ der Verstorbenen eine Verabschiedung mit Sarg, meist im Rahmen eines Gottesdienst oder Wortgottesdienst zelebriert. Danach erst erfolgt die Einäscherung. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt entweder mit geistlichem Beistand eingesegnet oder im engsten Familienkreis beigesetzt.

Die Einäscherung eines Verstorbenen/ einer Verstorbenen kann nur mit Sarg in einem behördlich genehmigten Krematorium erfolgen. Es darf in einer Einäscherungskammer jeweils nur ein Sarg/Verstorbener kremiert werden. Zur Aufnahme der Asche dient ein gesetzlich definierter Behälter – die Aschenkapsel (Urne). Das Vermischen von Aschenresten mehrerer Verstorbener ist verboten und durch die modernen Anlagen auch nicht möglich.

Private Urnenverwahrung