Der Weg zu etwas Neuem
Private Urnenverwahrung
Für viele Angehörige ist es der größte Wunsch, die Urne ihres lieben Verstorbenen zu Hause zu verwahren.
Die private Verwahrung einer Urne ist in ganz Österreich grundsätzlich erlaubt, es variieren aber die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland.
Im Burgenland darf, nach dem Erhalt einer vergebührten Einzelgenehmigung der zuständigen Wohnsitzgemeinde, lt. Burgenländischem Leichen- und Bestattungswesengesetzes 2019, eine Urne privat verwahrt werden.
Wir erledigen für Sie selbstverständlich sämtliche Behördengänge und bringen die Urne persönlich ins Haus.
Sollten Sie eine private Verabschiedung in der gewohnten Umgebung des eigenen Hauses oder des eigenen Gartens wünschen, stehen wir gerne mit all unserem Wissen beratend zur Seite.
Kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne über diese individuelle Art der Bestattung und die persönliche Gestaltung einer Trauerfeier.