Grundsätzlich gelten die staatlichen Vorgaben, aktualisiert zum 22. Novemer 2021.
Im Innenbereich (Kirchen und Aufbahrungshallen) ist nach wie vor das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Ebenso verpflichtend ist nun das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Abstandsregelung von 2 Metern auf vielen Friedhöfen!
Es gilt weiterhin "Kontaktloses Kondolieren" (Kein Händeschütteln).
Die Anzahl der Teilnehmer eines Begräbnisses ist jedoch nicht eingeschränkt.
Bitte beachten Sie aber, dass die jeweiligen Pfarren von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können und somit für Gottesdienste, Aufbahrungshallen und Begräbnisabläufe eigene Vorschriften aufstellen!
Dies gilt ebenso für Friedhofsverwaltungen und Gemeinden, die Träger eines Friedhofes sind!
Es gilt nach wie vor: Eigenverantwortung und Rücksichtnahme!
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