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Neue Corona-Regeln ab 15. September 2021

  • Grundsätzlich gelten die staatlichen Vorgaben
  • Im Innenbereich (Kirchen und Aufbahrungshallen) ist ab sofort das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend
  • Kontaktloses Kondolieren (Kein Händeschütteln)
  • Anzahl der Teilnehmer eines Begräbnisses ist nicht eingeschränkt
  • Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Pfarren von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können und somit für Gottesdienste, Aufbahrungshallen und Begräbnisabläufe eigene Vorschriften aufstellen!
  • Dies gilt ebenso für Friedhofsverwaltungen und Gemeinden, die Träger eines Friedhofes sind!
  • Es gilt nach wie vor: Eigenverantwortung und Rücksichtnahme!