Im Innenbereich (Kirchen und Aufbahrungshallen) ist ab sofort das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend
Kontaktloses Kondolieren (Kein Händeschütteln)
Anzahl der Teilnehmer eines Begräbnisses ist nicht eingeschränkt
Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Pfarren von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können und somit für Gottesdienste, Aufbahrungshallen und Begräbnisabläufe eigene Vorschriften aufstellen!
Dies gilt ebenso für Friedhofsverwaltungen und Gemeinden, die Träger eines Friedhofes sind!
Es gilt nach wie vor: Eigenverantwortung und Rücksichtnahme!
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